Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 14.10.1999 - 5 K 43/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
EStG § 3 Nr. 9
Verlust-Verrechnung; Die Steuerfreiheit der Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG setzt voraus, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber veranlasst ist. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer als Gesellschafter zeitgleich mit dem Aufhebungsvertrag seine ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 9
Steuerfreiheit einer Abfindung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Die Steuerfreiheit der Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG setzt voraus, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber veranlasst ist. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer als Gesellschafter zeitgleich mit dem Aufhebungsvertrag seine Mehrheitsbeteiligung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 917
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77
Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.1999 - 5 K 43/99
Vom Arbeitgeber "veranlasst" ist die Auflösung des Dienstverhältnisses dann, wenn der Arbeitgeber die entscheidende Ursache für die Auflösung des Dienstverhältnisses gesetzt hat ( BFH, Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 165/77 , BStBl II 1980, 205, 206). - BFH, 02.04.1976 - VI R 67/74
Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Langjährige Tätigkeit - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.1999 - 5 K 43/99
Wer selbst und ohne unmittelbaren Zwang etwas preisgibt, dem "entgeht" nichts; wer aus eigenem Antrieb ein Ereignis herbeigeführt hat, erleidet dadurch keinen Schaden ( BFH, Urteil vom 2. April 1976 VI R 67/74 , BStBl II 1976, 490; ausführlich hierzu Offerhaus, DStZ 1997, 108 m.w.N.).