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   FG Niedersachsen, 14.10.1999 - 5 K 43/99   

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https://dejure.org/1999,8027
FG Niedersachsen, 14.10.1999 - 5 K 43/99 (https://dejure.org/1999,8027)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.1999 - 5 K 43/99 (https://dejure.org/1999,8027)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 5 K 43/99 (https://dejure.org/1999,8027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 3 Nr. 9
    Verlust-Verrechnung; Die Steuerfreiheit der Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG setzt voraus, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber veranlasst ist. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer als Gesellschafter zeitgleich mit dem Aufhebungsvertrag seine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 9
    Steuerfreiheit einer Abfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Steuerfreiheit der Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG setzt voraus, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber veranlasst ist. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer als Gesellschafter zeitgleich mit dem Aufhebungsvertrag seine Mehrheitsbeteiligung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 917
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.1999 - 5 K 43/99
    Vom Arbeitgeber "veranlasst" ist die Auflösung des Dienstverhältnisses dann, wenn der Arbeitgeber die entscheidende Ursache für die Auflösung des Dienstverhältnisses gesetzt hat ( BFH, Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 165/77 , BStBl II 1980, 205, 206).
  • BFH, 02.04.1976 - VI R 67/74

    Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Langjährige Tätigkeit -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.1999 - 5 K 43/99
    Wer selbst und ohne unmittelbaren Zwang etwas preisgibt, dem "entgeht" nichts; wer aus eigenem Antrieb ein Ereignis herbeigeführt hat, erleidet dadurch keinen Schaden ( BFH, Urteil vom 2. April 1976 VI R 67/74 , BStBl II 1976, 490; ausführlich hierzu Offerhaus, DStZ 1997, 108 m.w.N.).
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